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LG Stuttgart, 22.08.1995 - 2 T 372/95 |
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- OLG München, 14.03.1988 - 3 W 877/88
Pfändung des Taschengeldanspruchs einer Ehefrau unter Berücksichtigung der …
Auszug aus LG Stuttgart, 22.08.1995 - 2 T 372/95
Generell gehört der sogenannte Taschengeldanspruch eines keiner Erwerbstätigkeit nachgehenden Schuldners gegen seinen zum Unterhalt verpflichteten Ehegatten zu den bedingt pfändbaren Bezügen nach § 850 b Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. ZPO (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 1987, 462; OLG München, Rpfleger 1988, 538; OLG Stuttgart, Beschluß vom 9.9.1992 - 8 W 398/92 -). - OLG Stuttgart, 27.04.1987 - 8 W 554/86
Pfändung des Taschengeldanspruchs; Billigkeit; Art der beizutreibenden Schuld; …
Auszug aus LG Stuttgart, 22.08.1995 - 2 T 372/95
Generell gehört der sogenannte Taschengeldanspruch eines keiner Erwerbstätigkeit nachgehenden Schuldners gegen seinen zum Unterhalt verpflichteten Ehegatten zu den bedingt pfändbaren Bezügen nach § 850 b Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. ZPO (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 1987, 462; OLG München, Rpfleger 1988, 538; OLG Stuttgart, Beschluß vom 9.9.1992 - 8 W 398/92 -).
- OLG Stuttgart, 29.06.2001 - 8 W 229/00
Pfandfreier Betrag und Taschengeldpfändung
Aus den vom Gläubigervertreter zitierten Gerichtsentscheidungen lässt sich nichts Anderes entnehmen (auch nicht aus LG Stuttgart, JurBüro 1996, 104; mißverständlich Heilbronn RPfl 1999, 550 aE).